Behandlungsvereinbarung Psychotherapie

Gegenstand der Vereinbarung
Sie erhalten in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik. Sie wurden darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine ärztliche Behandlung ersetzt und dass Sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert sind, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

Beendigung der Therapie und Therapieunterbrechung
Die Therapie kann jederzeit durch mündliche oder schriftliche Erklärung beendet werden. Die Therapie kann ebenfalls bei offensichtlich fehlender Motivation, fehlender Mitarbeit Ihrerseits oder anderen unzumutbaren Bedingungen durch die Praxis Dr. Beer beendet werden. Eine Therapieunterbrechung von mehr als einem halben Jahr ist nur mit besonderer Begründung möglich.

Selbstverpflichtungserwartung
Sie verpflichten sich, während des Zeitraums der ambulanten Psychotherapie keine Drogen oder Suchtmittel zu sich zu nehmen. Sie verpflichten sich, während des Zeitraums der ambulanten Psychotherapie keinen Suizidversuch zu unternehmen, sondern sich gegebenenfalls in stationäre Behandlung zu begeben.

Honorar
Die Abrechnung der Therapiesitzungen erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Auch Diagnosesitzungen, psychologische Diagnostik und therapiebegleitende Sitzungen mit Bezugspersonen sowie begleitende Ziffern werden nach GOP berechnet. Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden abhängig von Ihrer Versicherung in der Regel vollständig übernommen. Das Honorar wird unabhängig von der Erstattung durch Dritte gegenüber der Praxis persönlich geschuldet. In der Regel ist von Ihnen für die Kostenübernahme ein Antragsformular bei Ihrer Versicherung/Beihilfestelle anzufordern.

Ausnahme: Beihilfe Hamburg und Schleswig-Holstein
Die Beihilfestellen von Hamburg und Schleswig-Holstein haben, anders als alle anderen Beihilfestellen, den seit 01.07.2024 gültigen Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen derzeit leider noch nicht zugestimmt. Das bedeutet für Sie, dass die Kosten für Sie als Beihilfeberechtigten der Beihilfestellen Hamburg und Schleswig-Holstein nicht vollständig übernommen werden. Für jede Behandlungssitzung mit einer Dauer von 50 Minuten wird ein Honorar von 139,89 Euro bis 153,00 Euro gemäß GOP (Ziffer 870, 3,2-facher bis 3,5-facher Satz für Verhaltenstherapie) vereinbart. Die Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen werden gemäß GOP nach dem 2,5-fachen Satz (16,90 Euro) berechnet.

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