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Privatversicherte Patienten in der Psychotherapie

Wissenswertes zu den Besonderheiten und dem Ablauf einer Psychotherapie für Privatversicherte.

Private Krankenversicherung in der Psychotherapie
HinterGrund

Wer kann sich privat versichern lassen?


Private Krankenversicherungen stellen eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Sie können eine umfassendere und individuellere Absicherung im Bereich der Gesundheitsversorgung bieten, richten sich jedoch nur an bestimmte Personengruppen:

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Beamte

Aufgrund der Beihilfe, die Beamte von ihrem Dienstherren erhalten, ist für Beamte die private Krankenversicherung häufig die bevorzugte Wahl der Krankenversicherung.

Angestellte mit hohem Einkommen

Angestellte, deren jährliches Einkommen die sogenannte  Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) überschreitet, können in die private Krankenversicherung wechseln. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei einem Verdienst von rund 69.300 Euro brutto.

Besonderheiten Privatversicherter Patienten in der Psychotherapie
Besonderheiten

Welche Besonderheiten gibt es für Privatversicherte im Bereich der Psychotherapie zu beachten?


Für privatversicherte Personen bietet der Bereich der Psychotherapie einige besondere Rahmenbedingungen:

  • Anders als gesetzlich versicherte Patienten, sind Privatversicherte sind nicht an eine Kassenzulassung der Psychotherapeuten gebunden. Das bedeutet, Privatversicherte können sich auch in Praxen für Psychotherapie behandeln lassen, die ausschließlich privatärztlich tätig sind.
  • Der Leistungsumfang bei einer Psychotherapie hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Je nach Tarif werden die Kosten entweder komplett oder anteilig übernommen. Manche Tarife schließen Psychotherapie auch komplett aus, oder setzen Obergrenzen für die Anzahl der Sitzungen. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Therapie den eigenen Versicherungstarif genau zu prüfen und mit der privaten Krankenversicherung zu klären, welche Kosten konkret übernommen werden.
  • Privatversicherte zahlen die Psychotherapie in der Regel zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung bei ihrer Krankenversicherung ein.

Abhängig vom Versicherungstarif werden für Privatversicherte die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig von der privaten Krankenversicherung übernommen.

Kostenträger

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte, Richter und bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes, um die Kosten für Krankheitsfälle zu decken. Die Beihilfe übernimmt dabei einen Anteil der Krankheitskosten, während der oder die Beihilfeberechtigte für den restlichen Teil eine private Krankenversicherung abschließt. Der Anteil, den die Beihilfe übernimmt, variiert je nach Bundesland und Familienstand. Je nach Bundesland können sich auch die Leistungen und Erstattungsrichtlinien unterscheiden.

Beihilfe bei privatversicherten Patienten
Ablauf

Wie ist der Ablauf einer Psychotherapie für privatversicherte Patienten?


Eine Psychotherapie für Privatversicherte beinhaltet in der Regel in die folgenden Phasen:

Erstgespräch

Die Psychotherapie startet mit einem Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient und in dem Raum für die Schilderung des Anliegens ist.

Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorik

Im Anschluss finden bis zu sechs therapeutische Sprechstunden bzw. probatorische Sitzungen statt. In diesen Sitzungen prüfen Psychotherapeut und Patient, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Kurzzeittherapie

Die Kurzzeittherapie muss meist vor Beginn durch den Psychotherapeuten bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden. Sie umfasst in der Regel 12 bis 24 Sitzungen und konzentriert sich auf die Bewältigung spezifischer Probleme oder Symptome.

Langzeittherapie

Im Anschluss an die Kurzzeittherapie kann vom Psychotherapeuten eine Langzeittherapie von bis zu 60 Sitzungen bei der privaten Krankenversicherung beantragt werden. Dies wird in der Regel bei tiefergehenden oder chronischen psychischen Problemen gemacht.

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