Behandlung von psychischen Erkrankungen

Psychotherapie

Buxtehude

Hamburg

Lüneburg

Online

In unserer Praxis bieten wir Psychotherapie nach den Methoden der kognitiven Verhaltenstherapie und der Tiefenpsychologie an. Wir möchten Sie unterstützen, hilfreiche Verhaltensweisen und Denkstile aufzubauen und hinderliches Verhalten und Denken zu reduzieren.

Psychotherapie
Verhaltenstherapie

Probleme erkennen – gemeinsam LÖSUNGEN ERARBEITEN

Kognitive Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie bekommen Sie „Hilfe zur Selbsthilfe“. Im ersten Schritt definieren Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin Ihre Problembereiche genau. Weiterhin werden Sie darin unterstützt, zu verstehen was mögliche Ursachen und Auslöser für Ihre Beschwerden waren und weshalb diese nicht von selbst wieder verschwinden. Im Anschluss wird in der Therapie erarbeitet, was genau Sie tun können, damit Ihre Beschwerden wieder zurückgehen. Hierbei sind eine starke Handlungsorientierung und die Bereitschaft zum aktiven Ausprobieren neuer Verhaltensweisen von großer Bedeutung.

Ursachen verstehen – Innere Konflikte lösen

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

In der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie arbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin Ihre unbewussten Gedanken, Konflikte und Bedürfnisse auf. Ihre Therapeutin konzentriert sich dabei auf die Aspekte aus Ihrer Vergangenheit, die Sie am stärksten belasten. Gemeinsam erstellen Sie eine Übersicht der wichtigsten Beziehungen und prägenden Erlebnisse in Ihrem Leben. Es ist das Ziel, mögliche Auslöser für Ihre Probleme aufzudecken und unbewusste Konflikte aufzulösen. Zusammen legen Sie anhand dieser Erlebnisse Ziele fest, die Sie in der Therapie erreichen möchten. 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Der Ablauf

Ihr Weg zur Psychotherapie

Das psychotherapeutische Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen von Therapeutin und Patient.

Sie bekommen die Möglichkeit, in Ruhe Ihr Anliegen zu schildern und gemeinsam mit Ihrer Psychotherapeutin genauer einzuordnen.

Ihre behandelnde Therapeutin wird eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen und mit Ihnen das weitere Vorgehen für eine mögliche psychotherapeutische Behandlung besprechen.

Im Anschluss an das Erstgespräch finden je nach Art Ihrer Krankenversicherung bis zu vier probatorische Sitzungen statt.

Diese dienen dem weiteren Kennenlernen sowie der Erfassung der Problembereiche und Ihrer Lebensgeschichte.

In Abhängigkeit von Ihrer Diagnose und der Art Ihres Anliegens kann die Behandlung im Rahmen einer Kurz- oder Langzeittherapie erfolgen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Regel 24 Behandlungssitzungen. Die Antragstellung erfolgt in der Phase der probatorischen Sitzungen gemeinsam mit Ihrer Therapeutin.

Sollte im Rahmen der Kurzzeittherapie noch keine ausreichende Verbesserung Ihrer Beschwerden erreicht werden können, kann die Kurzzeittherapie unter bestimmten Voraussetzungen in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Einen entsprechenden Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer behandelnden Therapeutin bei Ihrem zuständigen Kostenträger. Eine Langzeittherapie umfasst in der Regel 60 Behandlungssitzungen.

Mit dem Rückgang Ihrer Beschwerden nimmt die Häufigkeit der psychotherapeutischen Sitzungen ab.

Um dem Wiederauftreten der Symptome entgegenzuwirken, werden Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin Strategien zur langfristigen Stabilisierung und Rückfallprophylaxe erarbeiten.

Ihr Weg zur Psychotherapie
Die Kosten

Wer bezahlt die Psychotherapie?

Buxtehude

Als Praxis mit Kassenzulassung können wir die Psychotherapie über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.

Hamburg

Für Versicherte der mkk (BKK VBU) ist eine Kostenübernahme möglich.

Lüneburg

In unserer Privatpraxis in Lüneburg ist eine Behandlung für gesetzlich versicherte Patienten leider nicht möglich.

Hambug, Lüneburg & BuXTEHUDE

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen gegenüber ihrem Versicherungsträger.

Alle erbrachten Leistungen werden Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Der Umfang und die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen dabei von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Die Kosten für eine Sitzung von 50 Minuten betragen regelhaft 118,03 €. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung, inwieweit die Kosten übernommen werden und ob für die Kosten­übernahme zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen.

Hambug, Lüneburg & BuXTEHUDE

Wenn Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst tragen möchten, sind dafür keinerlei weitere Formalitäten zu erfüllen. Unsere Leistungen rechnen wir gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Kosten für eine Sitzung von 50 Minuten betragen 131,16 €.

Hamburg & Lüneburg

In unseren Privatpraxen in Lüneburg und Hamburg ist eine Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren leider nicht möglich.

Buxtehude

Als Praxis mit Kassenzulassung an unserem Standort in Buxtehude ist die Abrechnung der Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht möglich. Die Abrechnung der Behandlung gesetzlich Versicherter erfolgt direkt über die elektronische Gesundheitskarte.

Buxtehude

Die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen der freien Heilfürsorge kann in unserer kassenzugelassenen Praxis in Buxtehude über Ihre elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Soldat:innen der Bundeswehr benötigen eine Überweisung ihres Truppenarztes und eine Kostenübernahmeerklärung, um eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können.

Hamburg & Lüneburg

In unseren Privatpraxen in Hamburg und Lüneburg kann ebenfalls eine psychotherapeutische Behandlung für Versicherte der freien Heilfürsorge erfolgen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,7 facher Satz). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Dienstherren oder dem zuständigen Landesamt für Bezüge und Versorgung über die Möglichkeiten der Kostenübernahme in unserer Privatpraxis.

Soldat:innen der Bundeswehr benötigen eine Überweisung ihres Truppenarztes und eine Kostenübernahmeerklärung, um eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können.