Behandlungsvereinbarung Psychotherapie

Gegenstand der Vereinbarung
Sie erhalten in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung einschließlich der dazu notwendigen Diagnostik. Sie wurden darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie keine ärztliche Behandlung ersetzt und dass Sie bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert sind, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

Beendigung der Therapie und Therapieunterbrechung
Die Therapie kann jederzeit durch mündliche oder schriftliche Erklärung beendet werden. Die Therapie kann ebenfalls bei offensichtlich fehlender Motivation, fehlender Mitarbeit Ihrerseits oder anderen unzumutbaren Bedingungen durch die Praxis Dr. Beer beendet werden. Eine Therapieunterbrechung von mehr als einem halben Jahr ist nur mit besonderer Begründung möglich.

Selbstverpflichtungserwartung
Sie verpflichten sich, während des Zeitraums der ambulanten Psychotherapie keine Drogen oder Suchtmittel zu sich zu nehmen. Sie verpflichten sich, während des Zeitraums der ambulanten Psychotherapie keinen Suizidversuch zu unternehmen, sondern sich gegebenenfalls in stationäre Behandlung zu begeben.

Honorar
Für jede Behandlungssitzung mit einer Dauer von 50 Minuten wird ein Honorar von 118,05 Euro gemäß GOP 2,7-facher Satz vereinbart. Das Honorar wird vollständig von Ihrer Heilfürsorgestelle übernommen. Ambulante Psychotherapie ist für Versicherte der Heilfürsorge antrags- und genehmigungspflichtig. Antragstellende Person sind Sie, Ihr/Ihre Psychotherapeut:in unterstützt Sie durch die fachliche Begründung des Antrags.

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